Symbolfoto: Dient der Illustration und ist nicht zwingend orts- oder personengebunden.
Las Palmas schaltet zusätzliche Stelle für Migrationsverfahren frei
Neue Anlaufstelle für Regularisierungsanträge
Seit Donnerstag, 10:00 Uhr, steht Bürgern in Las Palmas de Gran Canaria eine zusätzliche Behördenstelle für ein sensibles Verwaltungsverfahren zur Verfügung. Wie das Rathaus mitteilte, wird in der Bürgerdienststelle des Stadtbezirks Isleta-Puerto-Guanarteme nun auch Personal des Sozialamtes für die Bearbeitung von Anträgen im Rahmen der außerordentlichen Regularisierung von Ausländern eingesetzt. Die Adresse lautet Calle Pérez Muñoz, gegenüber der Kirche La Luz.
Diese Maßnahme stellt eine Erweiterung der Kapazitäten dar. Seit Beginn der Woche war bereits eine spezielle Einheit im städtischen Metropol-Gebäude mit der Thematik befasst. Der neue Standort dient vorrangig einem spezifischen Zweck: der Beantragung und Ausstellung von sogenannten Verwundbarkeitsbescheinigungen.
Das entscheidende Dokument: Der Verwundbarkeitsnachweis
Die Bedeutung dieses Dokuments ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben. Wie aus dem Pressetext des Rathauses hervorgeht, ist der Nachweis besonderer Schutzbedürftigkeit (certificado de vulnerabilidad) erforderlich, wenn Antragsteller andere, im königlichen Erlass RD 316/2026 vorgesehene Regularisierungsvoraussetzungen nicht erfüllen können. Dazu zählen ein laufendes Asylverfahren, ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder der Nachweis bestimmter familiärer Bindungen.
Ohne einen dieser Nachweise oder eben die Bescheinigung einer vulnerablen Lage ist der Regularisierungsantrag nicht vollständig. Die Bewertung, ob eine solche schutzbedürftige Situation vorliegt, obliegt ausschließlich den städtischen Sozialdiensten.
Verfahren und alternative Aussteller
Um den Ablauf zu strukturieren und Wartezeiten zu minimieren, gilt für den neuen Standort ebenso wie für das Metropol-Gebäude ein System mit Terminvereinbarung. Termine können dienstags und donnerstags online über die städtische Website, telefonisch unter der Nummer 010 oder an digitalen Kiosken in den Bürgerämtern gebucht werden.
Interessierte haben zudem die Möglichkeit, den Antrag auf Regularisierung zunächst über das elektronische Rathaus einzureichen. Das entsprechende Formular muss anschließend in einer Bürgerdienststelle vorgelegt werden, von wo es an die Sozialdienste zur Prüfung weitergeleitet wird.
Neben der städtischen Verwaltung sind auch anerkannte Hilfsorganisationen befugt, Verwundbarkeitsbescheinigungen auszustellen. Das Rathaus listet hier explizit vier Partner auf: die Spanische Flüchtlingshilfe-Kommission (CEAR), die Gewerkschaft CCOO, den Kanarischen Verband interkultureller Mediatoren und den Verein CESAL. Deren Kontaktdaten wurden veröffentlicht.
Offizielle Quellen und Hinweise
Abschließend verweist die Stadtverwaltung auf das offizielle Portal des Ministeriums für Inklusion, Soziales und Migration, wo alle Informationen zum Regularisierungsprozess gebündelt sind. Die Empfehlung lautet klar: ausschließlich offizielle Kanäle nutzen und Termine frühzeitig vereinbaren, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung zu gewährleisten.
Die Einrichtung des zweiten Standorts unterstreicht den erwarteten Bearbeitungsaufwand und soll die Zugänglichkeit zu dem komplexen behördlichen Verfahren erhöhen. Beide Stellen – Metropol und die Büros in Isleta-Puerto-Guanarteme – bearbeiten parallel weiterhin Routineangelegenheiten wie die Melderegister-Auskünfte.